Öffentlichkeitsbeteiligung und Einwendungsbearbeitung

Die Erfassung und Bearbeitung einer großen Anzahl an Einwendungen in Verfahren gem. § 10 BImSchG und analog in Planfeststellungsverfahren gem. § 72 f. VwVfG mit Öffentlichkeitsbeteiligung ist mit einem erheblichen inhaltlichen und personellen Aufwand verbunden. Gleichwohl ist diese Leistung für die Vorbereitung von Erörterungsterminen oder Online-Konsultationen von entscheidender Bedeutung und sie muss regelmäßig in wenigen Wochen geleistet werden.

Auf der Grundlage von Erfahrungen bei der Aufbereitung von Einwendungen in einer Vielzahl von Verfahren bietet die UGB in diesem Kontext die folgenden Leistungen für Genehmigungs- und Planfeststellungsbehörden an:

  • Vorbereitung des Erörterungstermins oder der Online-Konsultation
  • Auswertung von Einwendungen und Stellungnahmen
  • Mitwirkung bei der Strukturierung von Einwendungskomplexen
  • Teilnahme am Erörterungstermin
  • Schriftführung
  • Erarbeitung des Entwurfs der Niederschrift über den Erörterungstermin / die Online-Konsultation
  • Mitwirkung bei der Zusammenfassenden Darstellung der Umweltauswirkungen des Vorhabens und der begründeter Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 20 Abs. 1a und 1b 9. BImSchV in BImSchG-Verfahren oder §§ 24 und 25 UVPG in Planfeststellungsverfahren) einschließlich der Auswertung der Einwendungen und Stellungnahmen