Warum Genehmigungsmanagement?
Der Weg zu einer Genehmigung für ein umweltrelevantes Vorhaben, ob immissionsschutzrechtliche Genehmigung, wasserrechtliche Erlaubnis, Naturschutzgenehmigung oder Planfeststellung o. ä. ist komplexer Natur.
Das resultiert aus gesetzlichen Anforderungen aber auch aus nicht genehmigungsrelevanten oder so nicht genehmigungsrelevanten Fragestellungen, die politisch oder medial schon im Vorfeld eines Verfahrens als Rahmenbedingungen installiert werden, auch oder gerade weil z. B. bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen ein Anspruch auf Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung besteht.
Um in diesem Kontext erfolgreich bestehen zu können, müssen die Eignung von Standorten geprüft, die für die Erarbeitung der Antragsunterlagen erforderlichen projektspezifischen Fragestellungen herausgearbeitet und ein Team für planerische und gutachtliche Einzelleistungen zusammengestellt werden. Im Verlauf des Genehmigungsverfahrens ist es unerlässlich, Einzelbeiträge konsistent zusammenzuführen und alle Schritte effizient zu koordinieren. Nur so kann ein Antrag den gesetzlichen Anforderungen an die Vollständigkeit und Auslegungsfähigkeit genügen. Aber nicht nur deshalb bedarf es eines Genehmigungsmanagements, sondern auch, weil Erfahrungen in Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung folgende Lehren vermitteln:
- Häufig sind Standorte durch Projektgegner bereits „kommunikativ besetzt“ bevor der Vorhabenträger seine Investitionsentscheidung getroffen hat und in der Öffentlichkeit aktiv wird.
- Je größer das öffentliche Interesse bzw. die Bedenken der Öffentlichkeit werden, desto höher werden die Prüfanforderungen der Genehmigungsbehörde.
- Nach der öffentlichen Auslegung des Antrages können fehlende Unterlagen, unvollständige Begutachtungen und/oder Umplanungen zu einer erneuten Auslegung mit erheblichen Verzögerungen bis hin zur Unwirtschaftlichkeit des Projektes führen.
- Aber auch dann, wenn dieses nicht zutrifft, bedeuten ungenügende oder unverständliche Antragsunterlagen einen erheblichen Vertrauensverlust für den Vorhabenträger.