Projektmanagement / Behördensachverständiger
- Genehmigungsmanagement für Behörden
- Projektmanagement nach § 2 Abs.2 Nr. 5 und § 2b der 9. BImSchV u. a. durch Mitwirkung bei:
- Scoping-Verfahren
- Vollständigkeitsprüfungen gem. § 7 der 9. BImSchV
- Einwendungserfassung und -bearbeitung
- Erörterungsterminen oder Online-Konsultationen
- Leitung von Erörterungsterminen unter Aufsicht der Behörde
- Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 20 Abs. 1a der 9. BImSchV) und begründete Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 20 Abs. 1b der 9. BImSchV) bei UVP-pflichtigen immissionsschutzrechtlichen Verfahren
- Bescheidentwurf
Tätigkeit als Behördensachverständiger bei der Anlagenüberwachung (§ 13 9. BImSchV):
- Einhaltung von Emissionsbegrenzungen
- Bewertung der Immissionssituation (Luftschadstoffe, Geruchsstoffe, Schall, etc.)
- Anwendung des Standes der Technik / der „Besten verfügbaren Techniken“