Projektmanagement / Behördensachverständiger

  • Genehmigungsmanagement für Behörden
  • Projektmanagement nach § 2 Abs.2 Nr. 5 und § 2b der 9. BImSchV u. a. durch Mitwirkung bei:
    • Scoping-Verfahren
    • Vollständigkeitsprüfungen gem. § 7 der 9. BImSchV
    • Einwendungserfassung und -bearbeitung
    • Erörterungsterminen oder Online-Konsultationen
    • Leitung von Erörterungsterminen unter Aufsicht der Behörde
    • Zusammenfassende Darstellung der Umweltauswirkungen (§ 20 Abs. 1a der 9. BImSchV) und begründete Bewertung der Umweltauswirkungen (§ 20 Abs. 1b der 9. BImSchV) bei UVP-pflichtigen immissionsschutzrechtlichen Verfahren
    • Bescheidentwurf
  • Tätigkeit als Behördensachverständiger bei der Anlagenüberwachung (§ 13 9. BImSchV):
    • Einhaltung von Emissionsbegrenzungen
    • Bewertung der Immissionssituation (Luftschadstoffe, Geruchsstoffe, Schall, etc.)
    • Anwendung des Standes der Technik / der „Besten verfügbaren Techniken“